Die Podologie befasst sich mit der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß. Die Behandlung ist sowohl eine präventive, rehabilitative und auch therapeutische. Der Fachmann auf diesem Gebiet ist der Podologe. (Podo = Fuß, -logie = die Lehre)
Im Gegensatz zum Fußpfleger, der hauptsächlich für Fußkosmetik und -hygiene zuständig ist, verfügt er zusätzlich über ein fundiertes medizinisches Wissen. Die Podologie ist eine besondere Fachqualifikation im Bereich der Fußpflege, sie unterliegt der staatlich anerkannten Ausbildung mit Staatsexamen und ist ein medizinischer Assistenzberuf.
Der Podologe schneidet nicht nur die Nägel, sondern entfernt Verhornungen, behandelt Druckstellen und gibt Ratschläge zum persönlichen Verhalten bei Fußleiden und Pflegemaßnahmen. Darüber hinaus berät er über orthopädische Hilfsmittel, geeignetes Schuhwerk, Nagelpilze und über richtiges Schneiden der Nägel. Er behandelt verdickte Nägel, trägt Hornhaut ab und entfernt Hühneraugen fachgerecht.
Ein Großteil der Patienten beim Podologen leidet unter dem diabetischen Fußsyndrom - für sie ist der regelmäßige Besuch besonders wichtig, denn bei Diabeteskranken nimmt die Sehkraft im Laufe der Zeit oft stark ab, weshalb sie Veränderungen am Fuß oft gar nicht mehr sehen können. Erschwerend kommt die für die Zuckerkrankheit typische periphere Polyneuropathie hinzu, Nervenschädigungen, durch die der Patient Schmerzen, Brennen, Kribbeln nicht mehr wahrnimmt - die Folge sind Entzündungen und schlecht heilende Wunden. Hier ist der Besuch des Podologen besonders wichtig, denn er kann bereits kleinste Veränderungen erkennen und Fußprobleme rechtzeitig beseitigen oder zumindest stark mildern.
Leider suchen bei Fußproblemen nur wenige Menschen einen medizinisch geschulten Fachmann auf. Dabei steht Diabetikern des Typs I oder Typs II mit krankhaften Veränderungen an den Füßen eine Heilmittelverordnung für podologische Behandlungen zu. Jeder Haus- und Facharzt kann eine Verordnung ausstellen, mit der der Podologe die Behandlung mit der Krankenkasse abrechnen kann, insofern er eine Kassenzulassung hat.